Wir leben in einer Gesellschaft,
in der die Menschen dank des medizinischen und sozialen Fortschritts immer
älter werden. Nicht jeder ist jedoch körperlich und finanziell in der Lage,
im fortgeschrittenen Alter sich selbst zu versorgen und seine grundlegenden
Bedürfnisse zu befriedigen.
Diese Lücke zwischen
notwendigen persönlichen Bedürfnissen alter Menschen und gesellschaftlichen
sowie privaten Möglichkeiten möchte die Stiftung versuchen, nach ihren Gegebenheiten
zu füllen.
Die Dr.
Gerhard-Lebwohl-Stiftung wurde 2004 gegründet und ist in Berlin ansässig.
Zum Gedenken an den Ehemann der Stifterin - den Berliner Rechtsanwalt Dr.
Gerhard Lebwohl - trägt die Stiftung dessen Namen.
Der Zweck der
Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke durch Hilfegewährung für bedürftige
alte Menschen ab 65 Jahren. Dazu zählen insbesondere die
Stellung von Pflege- und Hilfspersonal sowie die Übernahme von Kosten für
Medikamente, ärztliche Behandlungen und Pflegeleistungen für alte Menschen,
falls diese nicht von Krankenkassen oder dem Sozialhilfeträger übernommen
werden. Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus eigenen Mitteln und - soweit
ihr diese zur Verfügung gestellt werden - aus Zustiftungen
und Spenden von Dritten.
Der Kreis der
Empfänger von Zuwendungen aus den Stiftungsmitteln unterliegt den Bestimmungen
des § 53 der Abgabenordnung. Vorrangig werden Zuwendungen an Empfänger von
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches (§41 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) gewährt.
Bitte fordern Sie unser Formular
für einen Antrag auf Unterstützung per E-Mail oder per Post an. Eine
Downloadversion ist hier erhältlich. Anträge
können nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und
die erforderlichen Nachweise beigefügt sind. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Mit der Benutzung dieser
Seite und unseres Formulars willigen Sie in die Datenschutzbestimmungen
ein.
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